Mietpreise

 

StationenTouren / KurseQuads / ATV'sMietpreiseGutscheineLinksNewsShopSonstiges

 

  Mietpreise und Kondtionen  

Zeitraum von bis

Freikilometer

€ bis 200 ccm

€ über 200 ccm

1 Tag Mo. - Fr.  jeweils 9.00 - 9.00 Uhr

150 km

65,00 €

79,00 €

  Sa. , So. , Feiertag

150 km

75,00 €

89,00 €

Wochenende Fr. ab 9.00 bis Mo. 9.00 Uhr

400 km

170,00 €

189,00 €

3 1/2 Tage Mo. 12.00 bis Do. 18.00 Uhr

500 km

179,00 €

199,00 €

5 Tage  jeweils 9.00 - 9.00 Uhr

500 km

320,00 €

350,00 €

7 Tage  jeweils 9.00 - 9.00 Uhr

700 km

410,00 €

450,00 €

Kaution in bar bei Übernahme

 

200,00 €

250,00 €

Helm einmalige Gebühr (nur mit Haube)  

5,00 €

5,00 €

Haube nur Verkauf  

2,50 €

2,50 €

Handschuhe einmalige Gebühr  

5,00 €

5,00 €

Goretex Jacke einmalige Gebühr  

15,00 €

15,00 €

Zusatzkilometer wird mit Kaution verrechnet  

0,15 €

0,15 €

 

Bedingungen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, Kaution. Neueinsteiger erster Tag maximal 200 ccm / 12 kW. Mietzeitüberschreitungen werden als volle Tage abgerechnet.

Fahrerlaubnis

Jeder der den Führerschein Kl. 3 / B besitzt. Je nach Zulassungsvariante der Fahrzeuge kann u. U. die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen untersagt sein. Wir informieren Sie gerne vor Ort. 

Zudem hat die EU bewirkt, dass ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr Innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen

Kaution

200,- /250,- Euro in bar zu  hinterlegen. Betrag wir nach Mietende - sofern schadensfrei - zurückerstattet.

Helmpflicht

Beim Quad- oder ATV-Fahren sollte schon alleine aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen werden sollte. Die "offizielle" Regelung lautet, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist (Länderspezifisch unterschiedlich). Wir informieren Sie gerne persönlich darüber.

Beifahrer

In Deutschland z.B. gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Wir informieren Sie gerne persönlich darüber.

Bekleidung

Wir empfehlen wettertaugliche Bekleidung, festes Schuhwerk und das Tragen eines geeigneten Sturzhelms. Helme und wasserfeste Schutzkleidung können bei uns ausgeliehen werden.

Versicherung

Die Fahrzeuge sind Vollkasko versichert und die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1000,- Euro.

Reinigung

Werden Mietfahrzeuge verschmutzt zurückgegeben, wird ein Reinigungspauschale von mind. 15,00€ in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Aus versicherungstechnischen Gründen sind Geländefahrten bei freier Vermietung grundsätzlich untersagt. Sollten diese trotzdem unternommen werden wird die Kaution einbehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind geführte Touren

 

Vorstehend genannte Bedingungen dienen nur zur Information und können aufgrund gesetzlicher Vorschriften  Länder- / Stationsspezifisch abweichen.

Mietbedingungen

Reservierungsformular

[Home]

 

kostenloser Counter


Copyright (c) 2006 rent-a-quad.eu - all rights reserved

info@rent-a-quad.eu